Ready Golf

Zur Verbesserung der Spielgeschwindigkeit auf dem Golfplatz. Überzeugen Sie sich selbst, dass Ready Golf für alle mehr Spaß im Golfsport bedeuten kann! Eine Produktion von “Wir bewegen Golf” – Deutscher Golf Verband e.V. und Bundesverband Golfanlagen e.V.

Spielbestimmungen Golf Gleidingen

„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Rahmenausschreibung nur die männliche Sprachform verwendet. Hiermit soll keine Diskriminierung oder Diskreditierung der weiblichen Ausdrucksform erfolgen“.

1. Verbindlichkeit der Verbandsordnung

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. Wettspiele werden, soweit in der Einzelausschreibung eines Wettspiels keine gesonderte Regelung erfolgt, grundsätzlich nach dem World Handicap System ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Internet oder im Sekretariat möglich.

2. Meldungen

2.1 Meldungen zu den Wettspielen erfolgen durch Eintragung in die am Clubhaus aushängende Meldeliste, über das Internet oder per Telefon

2.2 Wenn in der Turnierausschreibung kein anderer Meldeschluss angegeben ist, liegt der Meldeschluss für alle Turniere die vor 12:00 Uhr starten bei 18 Std. vor Turnierbeginn. Turniere die um 12:00 Uhr und später starten liegt der Anmeldeschluss bei 24 Std. vor Turnierbeginn.

3. Startzeiten

Startzeiten werden grundsätzlich drei Stunden nach Meldeschluss im Clubhaus am schwarzen Brett ausgehangen, zusätzlich werden die Startlisten im Internet veröffentlicht und per SMS an die Spieler versandt (sofern die Mobilnummer dem Club bekannt ist).

4. Abmeldung vom Wettspiel

4.1 Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können haben sich so früh wie möglich im Sekretariat abzumelden.

4.2 Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung eines Nenngeldes von 30€.

4.3 Bis zur Entrichtung des Nenngeldes ist der Spieler für alle Turniere gesperrt. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelner Runden fernbleiben, wird im Wiederholungsfall bei Clubturnieren durch den Spielausschuss eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen.

5. Turnierteilnehmer und Wartelisten

Gehen mehr Meldungen als die in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, wird eine Warteliste geführt. Bei Absagen von Teilnehmern werden im Regelfall Meldungen in der Reihenfolge der Warteliste berücksichtigt.

6. Zusammensetzung der Spielergruppen

Die Spielergruppen werden je nach Turnierform variabel gestaltet. Eine regelmäßige Einteilung strikt nach Handicap ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die aktuelle Zusammensetzung der Spielergruppen wird in der jeweiligen Einzelausschreibung eines Wettspiels abgebildet.

7. Einteilung der Preisklassen

7.1 Die Bruttoklassen werden in der Einzelausschreibung für das jeweilige Turnier festgelegt.
7.2 Die Einteilung der Preisklassen für Nettopreise erfolgt entsprechend der prozentualen Handicapverteilung bzw. nach Beteiligung oder nach gesonderten in der Turnierausschreibung festgelegten Rahmenbedingungen.

8. Spielleitung

8.1 Die Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 34-3 der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig.

8.2 Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. Platzrichter werden in der jeweiligen Ausschreibung des Wettspiels oder vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

9. Platzregeln

Zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes gelten die Platzregeln von Golf51 in der jeweils aktuellen Fassung. Strafen bei Verstoß gegen eine Platzregel im Wettspiel sind:

• Lochspiel – Lochverlust

• Zählspiel – 2 Schläge.

10. Abschläge

Damen: Vordere Standardabschläge (rot)
Herren: Vordere Standardabschläge (gelb)
Herren: ab HCP -36 und besser von gelb
Herren: PR bis HCP -37 von blau

Optionen
Herren: Weiß für HCP -11,4 und besser erlaubt
Damen: Blau für HCP -11,4 und besser erlaubt
Soll die Option, den Abschlag Weiß (Herren) bzw. Blau (Damen) zu spielen gezogen
werden, so muss dies rechtzeitig vor der Runde im Sekretariat / Empfang ankündigt

11. Abspielzeit

11.1 Die Abspielzeiten werden in der Regel am Vortag des Wettspiels durch Aushang im Clubhaus, im Internet oder per SMS (siehe Ziffer 3) bekannt gegeben.

11.2 Die Abspielzeit ist die auf der jeweiligen Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe nachdem die Startliste ausgehangen wurde, je nachdem welches Ereignis später erfolgt.

11.3 Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikation nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

11.4 Strafe bei Versäumen der Abspielzeit

  • 11.4.1 Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch
  • 11.4.2 Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch
  • 11.4.3 Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten: Disqualifikation

12. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

12.1 Hat die Spielleitung das Spiel gem. Platzregel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern oder beim Spielen eines Lochs befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

12.2 Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen. Das Signal für die unverzügliche Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langer Signalton. Das Signal zur Wiederaufnahme des Spiels sind zwei kurz aufeinander folgende Signaltöne.

13. Unangemessene Spielverzögerung

13.1. Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung (Platzrichter) den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrere Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt.

13.2. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sekunden für die Ausführung eines Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.

13.3 Strafe für Verstoß im Lochspiel

  • 13.3.1 Ein Verstoß – Lochverlust
  • 13.3.2 Zweiter Verstoß – Lochverlust
  • 13.3.3 Dritter Verstoß – Disqualifikation

13.4 Strafe für Verstoß im Zählspiel 4

  • 13.4.1 Erster Verstoß – 1 Schlag
  • 13.4.2 Zweiter Verstoß – 2 Schläge
  • 13.4.3 Dritter Verstoß – Disqualifikation

13.5 Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

13.6 Richtzeiten sind

  • Zweier Spielgruppe: Par 3 = 10 Min. – Par 4 = 12 Min. – Par 5 = 14 Min.
  • Dreier Spielgruppe: Par 3 = 11 Min. – Par 4 = 13 Min. – Par 5 = 16 Min.
  • Vierer Spielgruppe: Par 3 = 13 Min. – Par 4 = 15 Min. – Par 5 = 17 Min.

13.7 Die Scorekarte ist spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Spielrunde abzugeben.

14. Motor getriebene Golfcarts

14.1 Die Benutzung von Golfcarts während eines Turniers ist unter Nachweis eines entsprechenden Attests, welches die Gehbehinderung dokumentiert erlaubt.

14.2 Ausgenommen sind folgende Turniere: Clubmeisterschaften Damen/Herren, Jungseniorinnen/Jungsenioren, Seniorinnen/ Senioren und Jugend.

14.3 Die Zuteilung eines Golfcarts erfolgt nach vorheriger Anmeldung und nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Golfcarts.

15. Fahren / Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen

15.1 Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung / den Platzrichtern ausdrücklich gestattet.

15.2 Strafe für Verstoß durch Spieler

  • 15.2.1 Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher
  • 15.2.2 Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde.
  • 15.2.3 Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.

16. Caddie

Bei Wettspielen dürfen nur Amateure als Caddies eingesetzt werden. Strafe für Verstoß: Disqualifikation

17. Elektronische Kommunikationsmittel

Die Benutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln (z.B. Mobiltelefone, Funkgeräte, etc.) kann störend und unhöflich sein. Stellt die Spielleitung in einem Fall der Nutzung einen schwerwiegenden Etiketteverstoß fest, so kann die Spielleitung den Spieler nach Regel 33.7 disqualifizieren.

18. Stechen im Zählspiel

18.1 Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, wird bei Gleichstand in einem Zählspiel eine Wertung von Teilergebnissen (Kartenstechen) wie folgt vorgenommen:

18.2 Bei Wettspielen über 18 Löcher werden die schwersten neun Löcher (netto mit 1/2 Vorgabe) des Platzes herangezogen, bei weiterer Gleichheit die schwersten sechs (1/3 Vorgabe), dann die schwersten drei (1/6 Vorgabe), schließlich das schwerste Loch (1/18 Vorgabe) gemäß Stechprotokoll.

18.3 Bei 9-Loch Turnieren wird entsprechend nach dem Schwierigkeitsgrad unter Zugrundelegung der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung entschieden.

Preise und Sonderwertungen
18.4 Die Spielleitung ist in der Vergabe der Preise frei.

18.5 Grundsätzlich gilt das Prinzip des „Doppelpreisausschlusses“, d.h. ein Spieler oder eine Spielergruppe erhält entweder einen Brutto- oder einen Netto-Preis (Brutto vor Netto). Wanderpreise verbleiben beim Club. Preise von Sonderwertungen sind vom Prinzip des „Doppelpreisausschlusses“ nicht betroffen.

18.6 Für Sonderwertung gelten folgende Regeln

  • 18.6.1 Sonderwertung Nearest to the Pin: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Liegt ein zu messender Ball in der Puttlinie, ist dieser entsprechend den anzuwendenden Regeln zu markieren. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Ein „Hole in One“ fällt in die Wertung.
  • 18.6.2 Sonderwertung Longest Drive: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) der jeweiligen Spielbahn liegen. Ein „Hole in One“ fällt in die Wertung.
  • 18.6.3 Sonderwertung Nearest to the Line: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) liegen.

19. Beendigung des Wettspieles

Das Wettspiel ist mit Aushang der Ergebnisse beendet. Das Ergebnis ist endgültig. Ausnahmen: Strafen der Disqualifikation, sowie Irrtümer der Spielleitung bei der Abwicklung eines Wettspiels.

20. Preisvergabe bei Spielabbruch

Kann aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder wegen Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden und insofern keine offizielle Wertung vorliegen, behält sich die Spielleitung das Recht vor, eine Entscheidung über die Preisvergabe nach Billigkeit zu fällen.

21. Änderungsvorbehalte der Spielleitung

21.1 Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,

  • 21.1.1 die jeweiligen Platzregeln abzuändern
  • 21.1.2 die festgelegten Startzeiten zu verändern
  • 21.1.3 die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

21.2 Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Spielausschuss Golf Gleidingen

Zusätzliche Wettspielbestimmungen für registrierte Privatrunden (RPR)

Es gelten die allgemeinen Spielbedingungen und die Bestimmungen der Rahmenausschreibung für Wettspiele von Golf51 soweit zutreffend. Ferner gelten die nachstehend zusätzlich aufgeführten Wettspielbestimmungen für RP-Runden.

1. Spielform

Ein Einzel-Zählspiel über 9 oder 18 Loch mit vollem Course Handicap. Es wird max. je Loch der Netto-Deppelbogey als maximaler Score gewertet.

2. Spieltage

2.1 Als Spieltage für registrierte Privatrunden werden alle Tage zwischen dem 01.04. bis 31.10. eines Jahres festgelegt. Die registrierte Privatrunden Spielgruppen / Flights haben sich dem normalen Spielbetrieb anzupassen. Ein Durchspielrecht aufgrund der Tatsache, dass eine RP-Runde gespielt wird, besteht nicht.

2.2 An Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen ist das Spielen einer registrierten Privatrunde zwischen 9 Uhr und 15 Uhr nicht möglich.

3. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle spielberechtigte Mitglieder und Gäste mit einem Handicap Index von -36 oder besser.

4. Anmeldung

4.1. Die Anmeldung muss persönlich vor dem Spiel – im Sekretariat/ Empfang -erfolgen und als RP-Runde registriert werden.
4.2. Bei Anmeldung müssen folgende Einzelheiten angegeben und in einem Meldeblatt erfasst werden: Datum der Runde; – Name und Vorgabe des Spielers; – Name und Vorgabe des Zählers.

5. Zähler

Zähler eines Spielers oder einer Spielerin, die einen registrierte Privatrunden einreichen, dürfen alle Spieler und Spielerinnen sein, die einen Handicap Index von -36 oder besser besitzen.

6. Abgabe der Zählkarte

Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der RP-Runde im Sekretariat / Empfang oder im hierfür vorgesehenen Bereich am/im Clubhaus abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler gegengezeichnet hat.

Spielausschuss Golf Gleidingen

PLatzregeln Golf Gleidingen

1. Aus - Regel 18.2

Aus ist durch weiße Pfosten und/oder Linie gekennzeichnet. Die Grenzen werden durch die direkte Linie zwischen den Pfosten definiert.

2. Penalty Areas - Regel 17

  • Alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle (und/oder rot und gelbe Linien) gekennzeichnet sind.
  • Kommt der Ball an der Bahn 8 Grün (Insel-Grün) innerhalb der Penalty Area zur Ruhe, kann von der markierten Dropzone ein Ball mit einem Strafschlag ins Spiel gebracht werden.
  • Die Steinkante an der Vorderseite der Insel bildet die rote Grenzlinie zur Penalty Area. Die Steinkante ist kein Hemmnis im Sinne von Regel 16.1. Straflose Erleichterung darf nicht in Anspruch genommen werden. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder nach Regel 19.2 verfahren werden.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse - Regel 16

  • Alle künstlich angelegten Wege (z.B. die Graben-Überwege auf den Bahnen Blau 4 und Blau 8, Granulat/Kieswege neben den Bahnen) auf dem Platz sind „ungewöhnliche Platzverhältnisse. Der Spieler kann Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
  • Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfosten oder weiße Kreise/Linien gekennzeichnet. Der Spieler kann Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch nehmen.
  • Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch Tierlöcher behindert ist. Der Ball muss dann gespielt werden wie er liegt.

4. Hemmnisse - Regel 16

Sämtliche Holzbohlen auf dem Platz, sind unbewegliche Hemmnisse nach 16.1, sofern sie nicht in Penalty Areas liegen, wie dies bei Teilen der Bohlen bei Grün 7 und Blau 4 der Fall ist.

Spielausschuss Golf Gleidingen

Rahmenausschreibung Rethmar Golf

„Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Strategiepapier nur die männliche Sprachform verwendet. Hiermit soll keine Diskriminierung oder Diskreditierung der weiblichen Ausdrucksform erfolgen“.

1. Verbindlichkeit der Verbandsordnung

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes. Wettspiele werden, soweit in der Einzelausschreibung eines Wettspiels keine gesonderte Regelung erfolgt, grundsätzlich nach dem DGV Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat / Empfang möglich.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. An clubinternen Wettspielen sind nur Mitglieder mit erteiltem uneingeschränktem Spielrecht und einer Erstmitgliedschaft bei Rethmar Golf teilnahmeberechtigt.

2.2. Für offene Wettspiele sind spielberechtigte Amateure eines dem DGV zugehörigen Clubs oder ausländische Amateure, deren Verein seinem nationalen Verband angeschlossen ist, zugelassen.

2.3. Der Club behält sich vor, für bestimmte Wettspiele die Teilnahme durch eine Höchstvorgabe zu beschränken.

2.4. Weiterhin behält sich der Club vor, dass Spieler/innen am Tag des Wettspieles die Vorgabe durch Vorlage eines aktuellen Vorgabenstammblattes nachzuweisen haben bzw. eine Mindestanzahl von Teilnahmen an vorgabewirksamen Turnieren im Vorjahr/laufendem Jahr nachzuweisen haben.

3. Meldungen und Startgeld

3.1. Meldungen zu den Wettspielen erfolgen durch Eintragung in die am Clubhaus aushängende Meldeliste, im Intranet des DGV, über die Club-Homepage oder das Telefon.

3.2. Für die Teilnahme am Wettspiele wird ein Startgeld pro Bewerber erhoben. Spieler die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

4. Abmeldung vom Wettspiel

4.1. Spieler, die nicht am Wettspiel teilnehmen können haben sich so früh wie möglich im Sekretariat abzumelden.

4.2. Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Nenngeldes.

4.3. Bis zur Entrichtung des Nenngeldes ist der Spieler für alle Turniere gesperrt. Falls Spieler ohne Abmeldung dem Wettspiel oder einzelner Runden fernbleiben, wird im Wiederholungsfall bei Clubturnieren durch den Spielausschuss eine Sperre wegen unsportlichen Verhaltens ausgesprochen.

4.4. Der Spielausschuss entscheidet endgültig.

5. Reduzierung des Teilnehmerfeldes

Gehen mehr Meldungen als die in der Ausschreibung festgelegte Höchstzahl an Teilnehmern ein, wird eine Warteliste geführt. Bei Absagen von Teilnehmern werden im Regelfall Meldungen in der Reihenfolge der Warteliste berücksichtigt.

6. Einteilung der Preisklassen

Die Einteilung der Preisklassen für Nettopreise erfolgt in Abweichung von den DGV- Vorgabeklassen nach Vorgabe des Turnierveranstalters oder des Spielausschusses.

7. Spielleitung

8.1. Die Spielleitung des Wettspiels ist gemäß Regel 34-3 der Golfregeln für Regelentscheidungen zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig.

8.2. Die Mitglieder der Spielleitung und ggf. Platzrichter werden in der jeweiligen Ausschreibung des Wettspiels oder vor Beginn des Wettspiels namentlich bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

8. Platzregeln

Zusätzlich zu den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes gelten die Platzregeln des „Golfclub Gleidingen e.V.“ in der jeweils aktuellen Fassung. Strafen bei Verstoß gegen eine Platzregel im Wettspiel sind:

  • Lochspiel – Lochverlust
  • Zählspiel – 2 Schläge

9. Abschläge

Um einen zügigen Spielablauf gewährleisten zu können, gelten folgende Vorgaben für die Abschläge:

  • Herren-Gelb:        Vorgabenklassen 1 bis 5.
  • Herren-Blau:        Vorgabenklasse 6.
  • Herren-Weiß:       nur Vorgabenklassen 1 und 2 erlaubt.
  • Damen-Rot:         Vorgabenklassen 1 bis 5.
  • Damen-Orange:  Vorgabenklasse 6.
  • Damen-Blau:       nur Vorgabenklassen 1 und 2 erlaubt.

In Einzelfällen kann auf Anfrage der Turnierveranstalter oder der Spielausschuss Abweichungen von der o. g. Regelung zulassen.

10. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

10.1. Hat die Spielleitung das Spiel gem. Platzregel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern oder beim Spielen eines Lochs befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

10.2. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen. Das Signal für die unverzügliche Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langer Signalton.

11. Unangemessene Spielverzögerungen

Richtzeiten sind:

  • 2er Spielgruppe:          Par 3 = 10 Min., Par 4 = 12 Min., Par 5 = 14 Min.
  • 3er Spielgruppe:          Par 3 = 11 Min., Par 4 = 13 Min., Par 5 = 16 Min.
  • 4er Spielgruppe:          Par 3 = 13 Min., Par 4 = 15 Min., Par 5 = 17 Min

11.1. Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrere Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt.

11.2. Wird nach der Ermahnung eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 60 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sekunden für die Ausführung eines Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen und entsprechend geahndet.

11.3. Strafe für Verstoß im Lochspiel:

  • Erster Verstoß     – Lochverlust
  • Zweiter Verstoß – Lochverlust
  • Dritter Verstoß     – Disqualifikation

11.4. Strafe für Verstoß im Zählspiel:

  • Erster Verstoß     – 1 Schlag
  • Zweiter Verstoß – 2 Schläge
  • Dritter Verstoß     – Disqualifikation

11.5. Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

11.6. Die Scorekarte ist spätestens 15 Minuten nach Beendigung der Spielrunde im Sekretariat oder bei der Spielleitung abzugeben.

12. Motor getriebene Golfcarts

Die Benutzung von Golfcarts während eines Turniers ist unter Nachweis eines entsprechenden Attests, welches die Gehbehinderung dokumentiert erlaubt. Von dieser allgemeinen Erlaubnis ausgenommen sind folgende Turniere: Clubmeisterschaften Damen/Herren, Jungseniorinnen/Jungsenioren, Seniorinnen/ Senioren und Jugend.

Die Zuteilung eines Golfcarts erfolgt nach vorheriger Anmeldung und nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Golfcarts.

13. Fahren / Mitfahren in Golfwagen o.ä. Fahrzeugen

13.1. Ein Spieler und sein Caddie müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, außer das kurzfristige Fahren / Mitfahren wird von der Spielleitung / den Platzrichtern ausdrücklich gestattet. Gleiches gilt in Mannschaftswettspielen während des Spiels seiner Mannschaft für den Mannschaftskapitän.

13.2. Strafe für Verstoß durch Spieler

Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde, höchstens jedoch 2 Löcher

Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird, höchstens jedoch 4 Schläge pro Runde. Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Spieler muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.

13.3. Strafe für Verstoß durch einen Mannschaftskapitän

Disqualifikation als Mannschaftskapitän für den Rest des Wettspieltages. Ein Spieler seiner Mannschaft darf ersatzweise die Kapitänsfunktion übernehmen. (zusätzlich)

14. Caddie

Bei Wettspielen dürfen nur Amateure als Caddies eingesetzt werden.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

15. Elektronische Kommunikationsmittel

15.1. Das Benutzen eines elektronischen Kommunikationsmittels (z.B. Mobiltelefon) während des Wettspiels ist untersagt (Ausnahme: Ärzte in Bereitschaft und am Wettspiel teilnehmende Mitglieder der Spielleitung).

15.2. Ein Handy darf mitgeführt werden und im Falle eines Unfalls oder anderen relevanten Vorfalls während des Wettspiels zur Anforderung von Hilfe benutzt werden.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

16. Stechen im Zählspiel

Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, wird bei Gleichstand in einem Zählspiel eine Wertung von Teilergebnissen (Kartenstechen) wie folgt vorgenommen:

16.1. Bei Wettspielen über 18 Löcher werden die letzten neun Löcher (netto mit 1/2 Vorgabe) des Platzes herangezogen, bei weiterer Gleichheit die letzten sechs (1/3 Vorgabe), dann die letzten drei (1/6 Vorgabe, schließlich das letzte Loch (1/18 Vorgabe) gemäß Stechprotokoll.

16.2. Bei Wettspielen von unterschiedlichen Abschlägen wird entsprechend nach dem Schwierigkeitsgrad unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9) entschieden.

16.3. Bei 9-Loch Turnieren wird entsprechend nach dem Schwierigkeitsgrad unter Zugrundelegung der gespielten Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung entschieden.

17. Preise und Sonderwertungen

17.1. Die Spielleitung ist in der Vergabe der Preise frei.

17.2. Es gilt das Prinzip des „Doppelpreisausschlusses“, d. h. ein Spieler oder eine Spielergruppe erhält entweder einen Brutto- oder einen Netto-Preis (Brutto vor Netto). Wanderpreise verbleiben beim Club. Preise von Sonderwertungen sind im Prinzip der „Doppelpreisausschlusses“ nicht betroffen. Ausnahmen dieser Regelungen können durch den Turnierveranstalter oder den Spielausschuss festgelegt werden.

17.3. Für Sonderwertungen gelten folgende Regeln:

  • Sonderwertung Nearest to the Pin:

Es zählt der erste Schlag des Spielers an diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Liegt ein zu messender Ball in der Puttlinie, ist dieser entsprechend dem Regularium zu markieren. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

  • Sonderwertung Longest Drive:

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Fairway liegen.

17.4. Nimmt ein Gewinner an der Siegerehrung des Wettspiels nicht teil, behält sich die Spielleitung das Recht vor, seinen Preis entsprechend der Ergebnisliste weiterzureichen.

18. Beendigung des Wettspieles

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Das Ergebnis ist endgültig. Ausnahmen: Strafen der Disqualifikation, sowie Irrtümer der Spielleitung bei der Abwicklung eines Wettspiels.

Das Ergebnis wird am Aushang veröffentlicht.

19. Wertung bei Spielabbruch

Sollte aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden können, behält sich die Spielleitung das Recht vor, den Austragungsmodus zu ändern bzw. eine Entscheidung nach Billigkeit zu fällen.

20. Unsportliches Verhalten / Verstoß gegen die Etikette

Verhält sich ein Spieler oder eine Mannschaft unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spielausschuss gegen den Spieler oder die Mannschaft folgende Sanktionen verhängen:

  • Verwarnung
  • Auflagen
  • befristete oder dauernde Wettspielsperre für Wettspiele des „Rethmar Golf Clubs“

Die Spielleitung entscheidet endgültig.

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, unentschuldigtes Nichtantreten bei einem Wettspiel, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder wenn der Sportbetrieb bzw. andere Clubs, Mannschaften oder Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Etikette kann die Spielleitung den Spieler ungeachtet der vorgenannten Regelung nach Regel 33-7 disqualifizieren. Gemäß DGV liegt schwerwiegender Etiketteverstoß dann vor, wenn andere Spieler wissentlich durch einen Schlag gefährdet werden, trotz Aufforderung zur Unterlassung fortgesetzt Etiketteverstöße begangen werden, oder wenn Spieler sich in einer Art und Weise verhalten, für die der Hausrechtsinhaber ggf. auch ein Platzverbot aussprechen würde.

21. Änderungsvorbehalte der Spielleitung

21.1. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht, die

  • jeweiligen Platzregeln abzuändern
  • festgelegten Startzeiten zu verändern
  • Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

21.2. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

22. Meldeschluss

Wenn in der Ausschreibung kein anderer Meldeschluss angegeben ist, liegt der Meldeschluss für alle Turniere, die vor 12:00 Uhr starten, bei 18 Std. vor Turnierbeginn. Bei Turnieren, die um 12:00 Uhr und später starten, liegt der Anmeldeschluss bei 24 Std. vor Turnierbeginn.

23. Startzeiten

Startzeiten werden grundsätzlich drei Stunden nach Meldeschluss im Clubhaus am schwarzen Brett ausgehangen und zusätzlich werden die Startlisten im Internet veröffentlicht und per SMS an die Spieler versandt (sofern die Mobilnummer dem Club bekannt ist).

24. Datenschutz und Zustimmungserklärung

„Dem Spieler ist bekannt, dass sein Name, die Vorgabe und Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt er auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses sowie Fotos im öffentlichen Internet, auf der Homepage des „Rethmar Golf Club“, bzw. in Berichterstattungen ein.”

Spiel- und Vorgabenausschuss Rethmar Golf 10. Juli 2016

Zusätzliche Wettspielbestimmungen für registrierte Privatrunden (RPR)

Es gelten die allgemeinen Spielbedingungen und die Bestimmungen der Rahmenausschreibung für Wettspiele des „Rethmar Golf Club“ soweit zutreffend. Ferner gelten die nachstehend zusätzlich aufgeführten Wettspielbestimmungen für RP-Runden.

1. Spielform

Ein Einzel-Zählspiel über 9 oder 18 Loch mit vollem Course Handicap. Es wird max. je Loch der Netto-Deppelbogey als maximaler Score gewertet.

2. Spieltage

Als Spieltage für registrierte Privatrunden werden alle Tage zwischen dem 01.04. bis 31.10. eines Jahres festgelegt. Die registrierte Privatrunden Spielgruppen / Flights haben sich dem normalen Spielbetrieb anzupassen. Ein Durchspielrecht aufgrund der Tatsache, dass eine RP-Runde gespielt wird, besteht nicht.

3. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle spielberechtigte Mitglieder und Gäste mit einem Handicap Index von -36 oder besser.

4. Anmeldung

4.1. Die Anmeldung muss persönlich vor dem Spiel – im Sekretariat/ Empfang -erfolgen und als RP-Runde registriert werden.
4.2. Bei Anmeldung müssen folgende Einzelheiten angegeben und in einem Meldeblatt erfasst werden: Datum der Runde; – Name und Vorgabe des Spielers; – Name und Vorgabe des Zählers.

5. Zähler

Zähler eines Spielers oder einer Spielerin, die einen registrierte Privatrunden einreichen, dürfen alle Spieler und Spielerinnen sein, die einen Handicap Index von -36 oder besser besitzen.

6. Abgabe der Zählkarte

Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der RP-Runde im Sekretariat / Empfang oder im hierfür vorgesehenen Bereich am/im Clubhaus abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler gegengezeichnet hat.

Spiel- und Vorgabenausschuss Rethmar Golf 10. Juli 2016

HAUSORDNUNG GOLF 51

Die folgende Hausordnung gilt jeweils auf der Golfanlage Gleidingen und Rethmar.

1. Richtzeiten/ Spielverzögerungen

In vielen Sportarten gibt es Richtzeiten, in denen die Teilnehmer ihre jeweiligen Leistungen erbringen müssen. Dies dient überall der reibungslosen Organisation des Wettkampfs und verhindert, dass sich einzelne Teilnehmer auf Kosten anderer Mitbewerber Zuviel Zeit nehmen. Es handelt sich hier also um eine Regel zur Aufrechterhaltung des Spielflusses im Interesse aller anderen Spieler auf dem Platz. Sie ist damit eine Regel gegen Rücksichtslosigkeit und Egoismus.

Die folgenden Richtzeiten sind verbindlich für alle Spieler einzuhalten, egal ob es sich um eine Privat-, Turnier- oder Wettspielrunden handelt. Der Marshall ist berechtigt, bei Nichteinhaltung, Spielgruppen zu verwarnen und im Wiederholungsfall gegen eine Spielgruppe oder einen Einzelspieler eine sofortige Spielsperre zu erlassen.

            Für alle Spielgruppen gilt für 9 Loch eine max. Richtzeit von 2 Std. in Gleidingen und 2:10 Std. in Rethmar.

Spielverzögerungen, wie zum Beispiel telefonieren oder übermäßiges Angeln und Suchen nach Bällen, sind zu unterlassen, insbesondere dann, wenn die nachfolgende Spielgruppe Kontakt zu Ihnen hält.

Durchspielen lassen ist selten eine gute Lösung. Besser ist es ein Loch auszulassen, falls die Gruppe Kontakt zu der vor ihr spielende Gruppe verloren hat und sie hinter der Richtzeit liegen sollte. Die Marshalls sind berichtigt eine Gruppe anzuweisen ein Loch auszulassen um dadurch einen Stau aufzulösen.

2. Platzarbeiten/ Greenkeeper

Platzarbeiten haben immer Vorrecht. Bei Mäharbeiten bitte warten bis die Bahn frei ist oder der Greenkeeper ein eindeutiges Signal zum spielen gibt. Bei längeren Arbeiten (wird extra angezeigt) Ball aufheben und zügig zur nächsten Bahn gehen. Unterbricht der Greenkeeper seine Arbeit für ihr Spiel, dann bitte zügig spielen, um die Wartezeit des Greenkeepers so kurz wie möglich zu halten. Das Spielen eines zweiten Balles (außer es handelt sich um einen provisorischen Ball nach Regel 27-2) ist in diesem Falle untersagt. Für mutwillige oder grobfahrlässige Gefährdung der Greenkeeper wird eine sofortige Spielsperre gegen den betreffenden Spieler verhängt.

3. Etikette

Neben der in den Golfregeln enthaltenen Etikette, deren Einhaltung selbstverständlich sein sollte, ist die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler erforderlich.
Vor Verlassen des Bunkers ist dieser mit dem Rechen sorgfältig zu harken. Divots sind zurückzulegen und festzutreten. Jeder Spieler ist verpflichtet seine Pitchmarken auf dem Grün auszubessern. Nicht mit Trolleys auf Grüns, Abschlägen, Vorgrüns sowie Engstellen (zwischen Grüns und Bunker/Wasserhindernis) fahren. Fahnenstangen sind vorsichtig auf das Grün zu legen und nicht fallen zu lassen, Golftaschen sind seitlich vom Grün abzustellen. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Das Aufnehmen eines Schlägers mittels Hebelwirkung indem man mit dem Fuß auf den Schläger tritt, ist auf dem Grün unbedingt zu unterlassen. Zudem ist es auf dem Grün verboten sich auf dem Putter zu lehnen um Wartezeiten auf dem Grün zu überbrücken.

Außerdem sind Abfälle und Zigarettenreste in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Alle Spieler sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten.

Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Etikette können zu einem sofortigen Spielverbot führen.

Es liegt alleine im Ermessen der Marshalls zu beurteilen, welches Vergehen zu einem Spielverbot kommt und welches noch mit einer Verwarnung geahndet werden kann.

4. Hunde

Das Mitführen von Hunden auf der gesamten Anlage ist nur mit Sondererlaubnis des Betreibers gestattet. Hunde sind dauerhaft an der Leine zu führen und dürfen nicht mit in die Raffbereiche genommen werden. Hundebesitzer sind verpflichtet, etwaige Hinterlassenschaften ihrer Hunde selbst zu entfernen und zu entsorgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Golfplatz von Zeit zu Zeit Düngemittel und andere Chemikalien (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) eingesetzt werden, die ein gesundheitliches Risiko für Hunde sein könnten.

5. 5er-Flights

Sollte eine Spielgruppe sich dazu entschließen in einer 5er Spielgruppe spielen zu wollen, so muss dies vor Beginn der Runde am Empfang oder beim Marshall angemeldet werden. Für diese Spielgruppe gelten die ausgeschriebenen Richtzeiten. Sollte die Gruppe hinter der Richtzeit sein, so muss sie sich selbständig in eine Zweier- und eine Dreierspielgruppe aufteilen.

6er und noch größere Spielgruppen sind nicht zulässig.

6. Driving Range und Range Bälle

Auch auf der Driving-Range gilt als oberster Grundsatz: Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage. Das bedeutet im Einzelnen: Üben auf der Driving-Range nur an den dafür jeweils vorgesehenen und markierten Stellen in der vorgegebenen Schlagrichtung. Halten Sie genügend Sicherheitsabstand zu Ihrem Nachbarn. Das Übungsgelände ist kein Kinderspielplatz. Kinder sollen sich nur auf dem Übungsgelände aufhalten, wenn Sie tatsächlich üben wollen. Kinder unter 12 Jahren sollen nur in Begleitung Erwachsener üben. Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere Spieler, die üben möchten, nicht gestört werden.

Die Driving-Range-Bälle sind Eigentum des Betreibers. Sie dürfen nur auf der Driving-Range, auf dem Chipping Grün und auf dem Pitching Grün verwendet werden. Auf dem Puttinggrün sind Range Bälle nur in Gruppenkursen gestattet. Jegliche Mitnahme von Driving-Range- Bällen außerhalb der Driving Range, Chipping Grün oder Pitching Grün ist Diebstahl und führt zum sofortigen Spielverbot. Auch eine Lagerung von Range Bällen in den Caddyboxen wird untersagt. Auch hier kann, insbesondere im Wiederholungsfall, eine Spielsperre ausgesprochen werden.

Das Sammeln von Range Bällen auf der Driving Range ist untersagt. Auch hier kann im Wiederholungsfall eine Spielsperre gegen den betreffenden Sammler ausgesprochen werden.

7. Marshall

Den Anweisungen des Marshall ist folge zu leisten. Der Marshall hat das Recht, insbesondere falls der Spieler den Anweisungen nicht folge leistet, Spielverbote auszusprechen. Sollte der Marshall Spielverbote aussprechen so hat er unverzüglich den Betreiber darüber zu informieren. Dieser entscheidet dann, nach Anhörung des betreffenden Spielers, abschließend wie lange die ausgesprochene Spielstrafe des Marshalls Gültigkeit hat.

8. Jugendliche

Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke und das Rauchen auf der Clubanlage untersagt.

9. Golf Gleidingen Plakette, Gastticket

Mitglieder und Gäste von Golf51 werden gebeten, ihr Gleidinger oder Rethmarer Mitglieder-Bag Tag bzw. bei Gastspielern ihr Greenfee-Ticket deutlich sichtbar an der Golftasche anzubringen. Unser Marshall ist angehalten, Spieler, die weder das Mitglieder-Bag Tag noch ein Greenfee Ticket sichtbar angebracht haben, auf ihre Spielberechtigung zu kontrollieren. Dies gilt selbstverständlich auch für den Kurzplatz und die Driving Range.

10. Startzeiten

Startzeiten werden entweder durch die Mitarbeiter von Golf Gleidingen vergeben, oder der Spieler bucht diese im Online Verfahren. Eine Startzeitenreservierung ist maximal 7 Tage im Voraus möglich. Wer seine Startzeit nicht wahrnehmen kann, den bitten wir darum, diese  rechtzeitig (90 Min. vor Abschlagzeit) abzusagen. Wer sich dreimal nicht rechtzeitig abmeldet, der kann für die nächsten vier Wochen für die Startzeitenreservierung gesperrt werden. Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und sich spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn an der Rezeption zu melden und seine vorgesehene Abspielzeit einzuhalten.

Der Golfer hat keinen Anspruch auf die gebuchte Farbe, diese kann auch kurzfristig vom Empfangspersonal oder Marshall geändert werden.

11. Golfrunde beginnt grundsätzlich

Die Golfrunde beginnt grundsätzlich für die 18 Loch Spieler am ersten Tee der ersten gebuchten Farbe (Gleidingen) oder auf dem ersten gebuchten Tee 1 oder 10 (Rethmar) der 18 Loch Kombination. Für die 9 Loch Spieler beginnt die Runde grundsätzlich auf der gebuchten Farbe (Gleidingen) oder dem gebuchten Tee 1 oder 10 (Rethmar) die/das an diesem Tag für die 9 Loch Runde vorgesehen ist. 

Ein Wechseln der Farbe/des Tees vor der Runde oder auf der Runde ist nur dann gestattet, wenn der Marshall dieses Vorgehen dem Spieler anbietet, zustimmt oder anordnet.

Eine gebuchte Startzeit kann in Ausnahmefällen bis zu max. 20 Minuten nach hinten geschoben werden, um die Platzkapazitäten optimal zu nutzen oder um auftretende Probleme wie z.B. nicht rechtzeitiges Wechseln einer Spielgruppe zu beheben.

12. Zählspiel nach Höchstergebnis oder Stableford Spielform

Wenn ein Turnier nach Zählspiel mit Höchstergebnis oder nach Stableford gespielt wird (ob Einzel- oder Teamwettkampf), sind die Spieler verpflichtet ihren Ball aufzugeben und aufzuheben, sobald Sie an einem Loch keine Möglichkeit mehr haben, unter dem max. Score (Nettopar plus 2 Schläge) oder einen Punkt zu erspielen. Sollten die Spieler dieser Regelung nicht nachkommen, kann der Marshall den betreffenden Spieler im Wiederholungsfall Spielverbot erteilen.

13. Teilnahmeberechtigung an Turnieren

Spieler, bei denen noch eine offene Abmeldegebühr im Konto steht, sind erst wieder für ein Turnier auf unserer Anlage spielberechtigt, wenn diese Abmeldegebühr beglichen wurde.

14. Ladegerät in Caddyschränken

In den Caddyschränken für Elektrotrolleys darf nur ein Ladegerät angeschlossen sein (Überlastungs- bzw. Brandgefahr). Zum anderen dürfen die Batterien nicht mit brennbaren Materialen abgedeckt werden. Die Spieler sind verpflichtet die Batterien vom Ladegerät zu trennen, wenn sie wissen, dass sie länger als 14 Tage der Anlage fernbleiben.

15. Handys

Wir bitten Sie darum, Rücksicht auf andere Spieler zu nehmen indem Sie ihr Handy nur im wirklich notwendigen Ausmaß auf dem Platz benutzen. Bitte achten Sie darauf, dass sie nicht telefonieren wenn sich in ihrem Bereich andere Spieler auf den Schlag vorbereiten und zum anderen provozieren sie Spielverzögerungen durch langes oder häufiges Telefonieren.

16. Haftungsausschluss

Golf Gleidingen übernimmt keine Haftung für eventuell abhanden gekommene Garderobe oder sonstige Gegenstände.

17. Umkleidekabinen schonen, keine Handtücher entwenden

In den Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir darum, besondere Sorgfalt zu wahren. Störungen oder Mängel sind umgehend dem Empfang oder der Gastronomie zu melden. Betriebseigene Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.

18. In die Hacken spielen

Jeder Spieler ist für seinen Ball und damit für seinen Schlag verantwortlich. Ein so genanntes „in die Hacken spielen“ ist strikt untersagt. Jeder Spieler ist verpflichtet, bei jedem Schlag den Mindestabstand von 30 Metern zu den vorhergehenden Spielern einzuhalten. Da es sich hier um eine Sicherheitsregel handelt wird eine Nichtbeachtung, insbesondere im Wiederholungsfall, strikt mit Spielverbot bestraft. Bitte gewöhnen sie sich an, im Zweifel etwas länger mit dem Schlag zu warten.

19. Auto/Parkplatz

Fahrzeuge bitte nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz (zwischen Caddyhalle und Greenkeepergelände) abstellen. Bitte keine Fahrzeuge im Wendekreis vor dem Eingang und im Wendekreis vor dem Kellereingang parken. Die Sonderparkplätze, die sich rechts neben dem Wendekreis befinden, dürfen nur von berechtigten Personen benutzt werden. Wer den Behindertenparkplatz benutzt, ist verpflichtet seinen Ausweis sichtbar auszulegen. Nicht berechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

20. Abstellen von Golf Equipments

Das Mitnehmen und Abstellen von Golftaschen/Trolleys im Restaurant, Foyer und auf den Terrassen ist nicht gestattet.

21. Haftung

Der Betreiber haftet keinesfalls für Unfälle und Verletzungen, die sich auf der Anlage ereignen. Ferner ist jegliche Haftung für abhandengekommene Gegenstände sowie mögliche Beschädigungen durch verirrte Golfbälle ausgeschlossen.

X