Hinweis: Golf & Corona

Liebe Golffreunde,

wir möchten euch darauf hinweisen, dass ab Morgen den 01.12.21, die Warnstufe 2 der niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft tritt. Es sind schwere Zeiten, aber wenn wir alle zusammenhalten und die Bestimmungen beachten steht dem Golfsport zum Glück nichts im Wege.

Allgemein gilt dann für unsere beiden Anlagen in den Innenbereichen die 2G+ (geimpft oder genesen¹ und negativer Testnachweis einer offiziellen Teststelle²) und im Außenbereich die 2G-Regelung (geimpft oder genesen). Für den Zutritt wird zudem das Tragen einer FFP2-Maske vorausgesetzt. Dies gilt auch für unsere Gastronomie, dort darf die FFP2-Maske erst am Sitzplatz abgenommen und die Kontaktdaten jeder Person müssen über die Luca-App erfasst werden. Der Außenbereich der Gastronomie wird unter Vorbehalt nur an Tagen mit gutem Wetter bewirtet (2G und FFP2 Maske bis zum Sitzplatz).

Was die neue Verordnung für unsere Golfanlagen bedeutet, haben wir hier einmal zusammengefasst:

  1. ) Zugangskontrolle an den Einfahrten, bitte zeigt unaufgefordert euren Impfpass oder Nachweis über die Genesung vor
    1. 1) Ist ein Zutritt in die Gastronomie oder unserer Räumlichkeiten (Caddyhalle, Keller, Empfang, Videohalle) gewünscht haltet auch euren gültigen Testnachweis bereit, ihr bekommt dann ein farbiges Eintrittsband für euer Handgelenk. Damit sparen wir uns eine zweite Kontrolle aller Dokumente.
  2. ) Bei dem Besuch unserer Gastronomie bitten wir euch um die Registrierung mit euren Kontaktdatem über den Luca QR-Code an den Tischen.
  3. ) Bis Sonntag den 05.12.21 haben Personen, die den 2G+ Status nicht nachweisen können, die Möglichkeit unter gesonderten Einlassbedingungen ihr Golfequipment aus den Caddyboxen holen. Hierzu bitte am Einlass anmelden und in die Liste mit Uhrzeit eintragen und bei Verlassen der Anlage wieder austragen.
  4. ) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G+ und 2G-Regelung ausgenommen müssen aber dennoch eine Maske im Innenbereich tragen. Wir weisen darauf hin, dass die oben genannten Regeln auch für alle Eltern gelten, die ihre Kinder zum Training bringen. Unsere Empfehlung ist die Begleitung bis zur Schranke.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten haltet euch bitte an die oben genannten Punkte und leistet den Anweisungen unseres Teams folge.

Vielen Dank für euer Verständnis!

Euer Golf51 Team

Zum Nachlesen hier klicken→ Niedersächsische Corona Verordnung / Gültig ab 24. November 2021

Coronateststellen in der Nähe hier klicken→

Coronateststellen Laatzen

Coronateststellen Hannover

Coronateststellen Hildesheim 

 

¹ geimpft oder genesen = vollständig geimpft, mit gültigem Impfnachweis oder Personen nachweislich genesen (positiver PCR-Test min. 28 Tage und max. 6Monate alt) (Papier oder digital)

²Testnachweis Offizielle Teststelle = Testergebnis in digitaler oder gedruckten Version von offiziellen Coronateststellen, Ärzten oder Apotheken mit Stempel der jeweiligen Teststelle.

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